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Sie interessieren sich für Wohn-Riester? Die sogenannte Eigenheimrente können Sie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen oder Genossenschaftsanteile zu erwerben. Auch eine energetische Sanierung oder ein barrierearmer Umbau Ihres Wohneigentums ist mit Riester möglich. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen für Wohn-Riester

* Sie wohnen selbst in der Immobilie.
* Sie sind Eigentümer*in oder Miteigentümer*in der Immobilie.
* Ihre Immobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen         Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen). 


So können Sie Wohn-Riester nutzen

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren, können Sie ab dem 01. Januar 2024 auch dafür das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen.

Um Ihr Riester-Guthaben für die Kosten der energetischen Sanierung entnehmen zu können, muss Ihre energetische Sanierungsmaßnahme von einen Fachunternehmen durchgeführt werden. Außerdem muss Ihnen das durchführende Fachunternehmen oder eine ausstellungsberechtigte Person bestätigen, dass es sich um eine förderbare Sanierung im Sinne des Gesetzes handelt.

Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen gehören dazu:

* Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
* Erneuern von Fenstern oder Außentüren
* Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
* Erneuern der Heizungsanlage
* Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
* Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
* Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater


Wir empfehlen Ihnen, vorab Ihr Fachunternehmen anzusprechen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Fachunternehmen in diesem Sinne kann zum Beispiel eine Maurerfirma, eine Elektrofirma oder eine Heizungsfirma sein.

Sie haben Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut? Dann beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen liegt sie bei 20.000 Euro.



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